Die Bezeichnung Fachanwalt auf einem Rechtsgebiet wird auf geprüften Nachweis besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer verliehen und wird durch nachzuweisende Fortbildung beibehalten.
Tätigkeitsschwerpunkte heben die Rechtsgebiete mit einer vertieften anwaltlichen Erfahrung und Fachkenntniss regelmäßig bearbeiteter Fälle hervor.
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt berechtigt allgemein zur rechtlichen Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten. So gehört die rechtliche Betreuung in komplexen Lebensbereichen wie Umstrukturierungen, Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Verteidigung), Sozialversicherungsangelegenheiten, familiären Konfliktlagen, Zwangsvollstreckung oder Insolvenzberatung selbstverständlich ebenso zum Grundangebot meiner Kanzlei wie der Hinweis auf die etwa erforderliche Einschaltung eines Spezialisten mit anderem Fachgebiet.
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